Voraussetzung für die Genehmigung von häuslicher Krankenpflege ist, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen können oder keine in Ihrem Haushalt lebende Person, die erforderlichen Maßnahmen durchführen kann oder möchte.
Die verordneten Maßnahmen übernimmt ein von Ihnen gewünschter, zugelassener Pflegedienst.
Weder ein Krankenhaus noch ihr Arzt/Ärztin kann vorschreiben, welchen Pflegedienst Sie haben möchten.
Es besteht eine freie Krankenkassenwahl, eine freie Arztwahl, eine freie Wahl von Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ebenso eine freie Pflegedienstwahl.
Die Kosten für die häusliche Krankenpflege übernimmt Ihre Krankenkasse.
Hier einige Beispiele für häusliche Krankenpflege:
- Blutdruckmessung (kurzfristig bis zur Einstellung)
- Injektionen (Spritzen)
- Blutzuckerkontrolle und Insulininjektionen
- Medikamente richten oder eingeben
- Wunden versorgen
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
- Kompressionsverbände an- und ablegen
- Infusionen anlegen
- Katheter legen und wechseln
- Pflege von Portsystemen
- Künstliche Ernährung usw.
Möchten die Angehörigen die verordneten Maßnahmen dauerhaft bei Ihrem Pflegebedürftigen übernehmen, besteht die Möglichkeit über den Pflegedienst bis zu 10 x pflegefachlich angeleitet zu werden.
Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse.