Sie haben bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen oder einen Höherstufungsantrag gestellt?
Zur Begutachtung Ihrer Situation beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD).
Zum 1. Januar 2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt.
Die Selbstständigkeit eines Menschen wird nun für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit herangezogen und nicht mehr die vorherigen Zeitkorridore.
Zur Vorbereitung auf den Besuch des MD-Gutachters bieten wir unseren Klienten eine individuelle Pflegeberatung an.
Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen informieren Sie umfassend, beantworten Ihre Fragen und überprüfen vor Ort: Was kann der Pflegebedürftige noch und wobei braucht er Hilfe?
Sie können den Grad der Abhängigkeit von fremder Hilfe und Unterstützung in den für die Pflege und Betreuung maßgeblichen Bereichen des Lebens nach den bestehenden Kriterien festlegen.
Wir geben Ihnen dadurch Sicherheit und vorab schon eine grobe Einschätzung von einem eventuell zu erwartenden Pflegegrad.
Diese individuelle Pflegeberatung ist keine Leistung der Pflegeversicherung und muss immer privat in Rechnung gestellt werden.
Klären Sie die gewünschte Leistung und die private Zahlung im Vorfeld mit uns ab.
Es gibt zwei Möglichkeiten
- Wir erstellen einen detaillierten Pflegeberatungseinsatz zur Vorbereitung auf den MD-Termin
- Wir begleiten Sie zusätzlich während des MD Besuchs