Entlastungsleistungen können nur zweckgebunden in Anspruch genommen werden, um die Pflegeperson (Angehörige) regelmäßig zu entlasten.
ENTLASTUNGS- UND BETREUUNGSLEISTUNGEN
Im Monat stehen jedem Pflegebedürftigen in Pflegegrad 1 bis 5 zusätzlich zum Pflegegeld 125 € zur Verfügung. Dieser Betrag darf ausschließlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen verwendet werden.
Sollte der Betrag in einem Monat nicht komplett abgerufen werden, so wird er in den Folgemonat übertragen. Dies ist bis Ende Juni des darauffolgenden Kalenderjahres möglich.
Der Pflegedienst bietet qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen an.
Dazu zählen:
Allgemeine Anleitung
Betreuung
Hauswirtschaftliche Entlastung
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen können stunden- oder tageweise abgerufen werden.
Wir beraten Sie gerne welche Leistungen individuell sinnvoll sind, um Ihre Angehörigen wirklich zu entlasten.